Ruhe bewahren und Sicherheitsabstand einhalten
Wenn Sie bei Erdarbeiten oder auf einem Spaziergang einen verdächtigen metallischen Gegenstand entdecken, der ein Blindgänger sein könnte: Bewahren Sie Ruhe. Berühren Sie das Objekt auf keinen Fall und versuchen Sie nicht, es auszugraben oder zu bewegen. Verlassen Sie sofort den Bereich und halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 300 Metern ein.
Sofortige Meldung bei der Polizei oder dem Kampfmittelräumdienst
Melden Sie den Fund umgehend bei der örtlichen Polizei (Notruf 110) oder direkt beim Kampfmittelräumdienst Ihres Bundeslandes. Die Behörden werden die Situation beurteilen und die notwendigen Maßnahmen einleiten. Geben Sie beim Anruf folgende Informationen an: genaue Fundstelle (Adresse, GPS-Koordinaten wenn möglich), Beschreibung des Objekts (Größe, Form, Material) und wie Sie das Objekt entdeckt haben.
Was passiert nach der Meldung?
Nach Ihrer Meldung wird zunächst die Polizei den Bereich sichern und ein Sperrgebiet einrichten. Anschließend beurteilt ein Fachmann des Kampfmittelräumdienstes das Objekt. Handelt es sich tatsächlich um einen Blindgänger, wird je nach Gefahrenlage eine Entschärfung vor Ort oder eine kontrollierte Sprengung durchgeführt. Bei gefährlichen Bomben kann eine Evakuierung von Anwohnern im Radius von mehreren hundert Metern notwendig sein.
Was tun bei einem Blindgänger auf einer Baustelle?
Auf Baustellen gilt: Bei Verdacht sofort alle Arbeiten einstellen und alle Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen. Der Bauleiter ist verpflichtet, den Fund der Polizei und den zuständigen Behörden zu melden. Bis zur endgültigen Freigabe durch den Kampfmittelräumdienst dürfen keine weiteren Erdarbeiten durchgeführt werden. Gut vorbereitete Baustellen in Risikogebieten verfügen über einen Notfallplan für genau diesen Fall.
Wie kann man Blindgänger-Funde im Vorfeld vermeiden?
Der beste Schutz gegen überraschende Blindgänger-Funde ist eine professionelle Kampfmittelerkundung vor Beginn jeglicher Erdarbeiten. Durch die systematische Untersuchung des Bodens mittels Geomagnetik und anderer geophysikalischer Verfahren können Verdachtspunkte frühzeitig identifiziert und gefahrlos geräumt werden. So lassen sich Bauverzögerungen und gefährliche Situationen zuverlässig vermeiden.
Verhaltensregeln auf einen Blick
Zusammenfassend gilt beim Fund eines Blindgängers: Objekt nicht berühren oder bewegen, sofort Sicherheitsabstand einhalten (mindestens 300 m), unverzüglich die Polizei (110) oder den Kampfmittelräumdienst benachrichtigen, andere Personen warnen und aus dem Gefahrenbereich fernhalten sowie auf die Anweisungen der Behörden warten und diese befolgen. Ihre Sicherheit und die der anderen hat absoluten Vorrang.
Fazit: Blindgänger gefunden – was tun?
Das Wichtigste beim Fund eines Blindgängers ist: nicht anfassen, Abstand halten und sofort die Behörden informieren. Der Kampfmittelräumdienst ist rund um die Uhr erreichbar und mit modernster Ausrüstung auf genau solche Situationen vorbereitet. Möchten Sie Ihr Baugrundstück präventiv auf Kampfmittel untersuchen lassen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich – sprechen Sie uns an.